Unsere Tarife

Unsere Dienstleistungen in der Pflege zuhause sind bei Ihrer Krankenkasse sowie bei der Gesundheitsdirektion des Kantons Zug anerkannt.

Wir unterliegen hohen Qualitätsanforderungen und sind berechtigt, ärztlich verordnete Pflegeleistungen über die Krankenkasse abzurechnen, sofern diese dem evaluierten Bedarf entsprechen. Dies gilt für Abklärung und Beratung, Behandlungspflege und Grundpflege. Für Zusatzversicherte besteht zudem die Möglichkeit, dass die Krankenkasse, die Unfallkasse und/oder die Ergänzungsleistungen einen Teil der hauswirtschaftlichen Leistungen übernimmt.

Leistungen nach Art. 7 KLV unterliegen der Krankenkassenpflicht. Spitex-Dienstleistungen werden ausschliesslich aufgrund einer ärztlichen Verordnung sowie einer Bedarfsabklärung erbracht. Die Abklärung des Hilfs- und Pflegebedarfs muss durch eine Spitex-Fachperson erfolgen. Der voraussichtliche Hilfs- und Pflegeaufwand wird festgehalten (Quantifizierung). Einsatzmöglichkeiten: nach Bedarf, täglich zwischen 7–22 Uhr. Die Abrechnung erfolgt bei den KLV Leistungen in fünf Minuten Einheiten pro Leistungsart, wobei bei einem Kurzeinsatz immer mindestens Zehn Minuten verrechnet werden. Die Verrechnung erfolgt pro geleisteten Einsatz.

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